Spareinrichtung

Die Spareinrichtung der Gartenstadt Nürnberg eG ist etwas Besonderes. Als eine von rund 50 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland können unsere Mitglieder und deren Angehörige bei ihrer Genossenschaft sparen.

Es versteht sich von selbst, dass ihr Geld bei uns sicher angelegt ist. Die Gartenstadt Nürnberg eG ist Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung und unterliegt einer jährlichen Prüfung durch den gesetzlichen Prüfungsverband.

Sie als Sparer profitieren von der Spareinrichtung, indem Sie von uns attraktive Zinsen erhalten. Die Spargelder werden bei uns ausschließlich im eigenen Hausbestand angelegt und investiert, das hilft uns bei der Finanzierung unserer Bautätigkeit und kommt schlussendlich auch dem regionalen Handwerk zugute.

Bei der Gartenstadt Nürnberg eG ist es ausschließlich Mitgliedern und deren Angehörigen möglich, einen Sparvertrag mit uns abzuschließen.

Was bietet unsere Spareinrichtung

  • freundliche, persönliche und kompetente Beratung
  • attraktive Zinsen 
  • Sicherheit
  • keine Gebühren

 

Unsere Sparprodukte finden Sie unter "Aktuelle Zinsangebote".

Öffnungszeiten


Montag von 8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,

sowie nach Terminvereinbarung

Beratung

Unsere Ansprechpartnerin für Beratung rund um Ihre Geldanlage

Frau Marion Stern - Ludescher, Telefon 0911 948877 - 11

Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen steht Ihnen Frau Stern - Ludescher gerne zur Verfügung. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Wichtig für unsere Sparer-Freistellungsauftrag beantragen

Kapitalerträge werden in Deutschland aktuell mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert. Doch es gibt einen sogenannten Sparerfreibetrag, der Ihre Steuerlast mindern kann. Um diesen Freibetrag für Ihre Spareinlagen bei uns nutzen zu können, müssen Sie uns jedoch einen Freistellungsauftrag erteilen.

Ein Freistellungsauftrag ist dazu da, um einen Steuerzahler in Bezug auf seine Kapitalerträge zu entlasten. Das bedeutet: Sie bekommen eine Art Freifahrtschein für Ihre Kapitalerträge und müssen nicht die gesamte Summe versteuern. Es gibt natürlich eine Obergrenze. Seit Januar 2023 beträgt diese für Singles 1.000 Euro und für Ehepaare 2.000 Euro im Jahr.

Einen Freistellungsauftrag beantragen Sie für Ihre Spareinlagen direkt bei uns. Sie erhalten ein Formular, das Sie lediglich ausfüllen und bei uns einreichen müssen. Ein

kurzer Telefonanruf oder eine E-Mail an spar@gartenstadteg.de und Sie erhalten von uns das entsprechende Formular.

 

Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, ist es ganz wichtig darauf zu achten, dass diese zusammen nicht die Summe von 1.000 Euro überschreiten (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Das Finanzamt prüft die Freistellungsaufträge.