So wird der Müll nicht zum Ärgernis

Bitte den Müll trennen. Die „grüne Tonne” nur mit Biomüll befüllen, keine Plastiktüten, kein sonstiger Abfall. In den „gelben Sack” nur Verpackungsmaterial mit dem grünen Punkt geben, jedoch keine Glasbehälter, hierfür gibt es die Glascontainer. „Gelbe Säcke” erst am Abend vor der Abfuhr hinausstellen (Abfuhrtage für unsere Straßen finden Sie im Teletext und auf unserer Internetseite). In die „blaue Tonne” nur unverschmutztes Papier geben, Kartons unbedingt zerkleinern. Keine Tetrapacks in die blaue Tonne, keine Tapetenabfälle, diese müssen zum Restmüll gegeben werden. Keinen Sperrmüll im Mülltonnenbereich abladen. Dieser wird nicht mitgenommen und muss auf Kosten aller Bewohner gesondert entsorgt werden. Sperrmüll bitte zum Recyclinghof schaffen. Gartenabfälle kompostieren oder zu den städtischen Sammelstellen schaffen.

Bei Verstoß können Zusatzlehrungen oder Sonderbeseitigungen auf Kosten des gesamten Hauses anfallen, sofern der Verursacher nicht festgestellt wird. Helfen Sie uns im Interesse aller Bewohner die „Müllferkel” zu ermitteln.

Sicherheit 1: Gas- und Elektro-Checks in den Wohnungen

Um Sicherheitsmängel zu erkennen, hat die Genossenschaft begonnen, die Gasleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen und die Elektroinstallationen in der Wohnung durchzumessen. Dabei konnten schon eine Reihe von Sicherheitsmängeln beseitigt und unfachmännische Installationen entdeckt und beanstandet werden.

Die Prüfungen werden teils flächendeckend, teils stichprobenweise durchgeführt. Bitte unterstützen Sie die beauftragten Firmen.

Sicherheit 2: Haustüren von Mehrfamilienhäusern schließen, aber nicht absperren

Die Haustüre ist im Brand- bzw. Verqualmungsfall der wichtigste Rettungsweg. Daher sollte die Haustüre nicht abgesperrt werden, da das Treppenhaus sonst zur Falle werden kann oder die Retter nicht ins Haus gelangen. Also bitte die Türe ins Schloss ziehen, aber nicht absperren.  

Sicherheit 3: Wohnungsbrände vermeiden

Aufgrund mehrerer Wohnungsbrände im vergangenen Jahr bitten wir einige Hinweise zu beachten:

Elektroheizgeräte nur mit entsprechenden Sicherheitsabständen und nur unter Aufsicht betreiben.  Nur zugelassene Elektrogeräte verwenden.  Keine Styropordecken verwenden, da diese leicht entflammbar sind und zu gefährlichen Verrauchungen führen können.  Vorsicht bei Kerzen und offenem Feuer!  Dunstabzüge regelmäßig reinigen, starke Fettablagerungen vermeiden.  Keine brennbaren Gegenstände im Dachboden abstellen.  In den Treppenhäusern sind das Abstellen von brennbaren Gegenständen und das Rauchen verboten! Die Fluchtwege sind freizuhalten.  In Garagen keine Möbel, leicht entflammbare Materialien oder Benzinvorräte lagern. 

Hundehaltung

(siehe hierzu nachstehende Richtlinien und Bestimmungen über Tierhaltung in der Genossenschaft)

Trotz alljährlicher Appelle nimmt die Verunreinigung durch Hundekot in den Grünanlagen und Gartenwegen zu. Dies ist für alle Mitglieder ein unzumutbarer Zustand. Wir bitten die „Hinterlassenschaften” immer zu entsorgen. Noch einmal unsere dringende Bitte: Vor Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung die schriftliche Genehmigung der Genossenschaft zur Tierhaltung einholen. Sie ersparen sich möglicherweise viel Ärger. So mussten wir ein Genossenschaftsmitglied ausschließen und den Wohnraum kündigen, weil es bewusst gegen die Bestimmungen verstoßen hat. Das Gericht hat in dem angestrengten Verfahren der Genossenschaft in allen Belangen Recht gegeben, weshalb das Mitglied sein Haus räumen musste. Soweit sollte es nicht kommen, wenn sich Mitglieder an die vorgegebenen Kriterien halten.

Richtlinien und Bestimmungen über Tierhaltung in der Genossenschaft

Ein Zusammenleben in der Gemeinschaft setzt voraus, dass man sich bestimmten Regeln unterwirft; dazu gehört auch die Tierhaltung. Um Klagen und Beschwerden der Mitbewohner zu vermeiden, wird hinsichtlich der Tierhaltung und dabei insbesondere für die Hunde- und Katzenhaltung in der Genossenschaft folgendes festgelegt:

  • Pro Wohnung  bzw. Einfamilienhaus darf ein Hund oder eine  Katze gehalten werden.
  • Kampfhunde der Kategorien 1 und 2, siehe hierzu unter http://nuernberg.de/imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/merkblatt_-haltung_von_kampfhunden.pdf  werden auch mit ausgestellten 
  • Negativzeugnissen in der Genossenschaft keinesfalls genehmigt. Es zählen diese Hunderassen, sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. 
  • Jeder Hund,der angeschafft oder ersatzbeschafft werden soll, ist dem Vorstand zweifelsfrei, schriftlich zu beschreiben (Anträge auf Hundehaltung liegen in der Verwaltung auf) oder nötigenfalls durch ein fachliches Gutachten zu erläutern. Der Vorstand entscheidet dann in jedem Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Hundehaltung erteilt wird. Grundsätzlich werden  Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 cm nicht genehmigt. Die erteilte Genehmigung kann im Einzelfall, bei Änderung der Voraussetzungen, oder aus besonderen Gründen widerrufen werden.  
  • Im Bereich unserer Genossenschaft besteht für Hunde Leinenzwang. Katzen sollen nicht frei herumlaufen. 
  • Jede Verunreinigung der Gehwege und Grünanlagen durch ein Haustier ist vom Halter sofort zu entfernen.
  • Eine Gefährdung von Personen und anderen Haustieren muss ausgeschlossen sein.
  • Ein ständiges oder längeres Bellen von Hunden ist zu unterbinden.
  • Die Haltung von exotischen Tieren (z.B. Affen, Reptilien, Minischweinen, usw.), wie auch von Nutztieren, ist nicht gestattet.

Der Vorstand weist darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Richtlinien und Bestimmungen, die Genehmigung widerrufen und die sofortige Abschaffung des Tieres verlangt wird.

Nürnberg, Dezember 2011                                                                      Gartenstadt Nürnberg eG

                                                                                                                                Der Vorstand

Gartenbegehungen

(siehe hierzu nachstehende Richtlinien über Gartenutzung in der Genossenschaft)

In unregelmäßigen Abständen werden durch Vorstand und Aufsichtsrat Gartenbegehungen vorgenommen, um den Zustand der Gärten festzuhalten und im gegebenen Fall den Bewohnern Hinweise zu geben, wo die Pflege zu wünschen übrig lässt oder wo gegen die Regeln der Genossenschaft verstoßen wird, insbesondere durch bauliche Maßnahmen. Im weit überwiegenden Teil der Gärten war ein erfreulicher Zustand und oft liebevolle Pflege zu erkennen.

Richtlinien über Gartennutzung in der Genossenschaft

  • das Mitglied ist verpflichtet, den Hausgarten in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  • Der Garten ist zur Anpflanzung von heimischen Nutz- und Zierpflanzen, wie auch Sträuchern, Obstbäumen, Gehölzen und Rasen vorgesehen. Hochwachsende sonstige Bäume dürfen nicht gepflanzt werden. Dies gilt vorallem für Waldbäume. Sollte das Mitglied entsprechende Bäume doch pflanzen, oder gepflanzt haben, so hat es diese spätestens dann zu entfernen, wenn eine Größe von sechs Metern Höhe bzw. ein Stammumfang von 50 cm erreicht ist. Bei Kündigung des Wohnraumes sind diese Bäume grundsätzlich zu Lasten des Mieters zu entfernen. 
  • Bei der Pflanzung von Obstbäumen sind Standort  und Wuchs zu berücksichtigen, um eine Beeinträchtigung des Nachbarn zu vermeiden.
  • Bei Anpflanzung von Hecken zu den Nachbargärten ist ein Abstand von zirka 50 cm zu beachten. Lebende Hecken sollen 1,80 m bis 2,00 m in der Höhe nicht übersteigen.
  • Gartenteiche dürfen höchstens 6 qm Grundfläche beanspruchen.Wenn möglich sollte Regenwasser als Zulauf verwendet werden.
  • Beim Gartengießen ist mit dem Wasser äußerst sparsam umzugehen. Rasensprenger und Ähnliches sollen nur kurz eingesetzt werden.
  • Das Aufstellen von Schwimmbecken (ausgenommen Planschbecken für Kleinkinder) ist nicht gestattet.
  • Die Gartenabfälle sind im eigenen Garten zu kompostieren. Der Komposter (Zuschuß über Stadt Nürnberg erhältlich) sollte nach Möglichkeit am Gartenende aufgestellt werden, bzw. so, dass eine evtl. Geruchsbelästugung für den Nachbarn vermieden wird. 
  • Die Errichtung einer Gartenhütte ( Antrag ist schriftlich einzureichen) oder eines Gewächshauses ist möglich. Hierzu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Genehmigung ihrer Genossenschaft.
  • Die gemeinschaftlichen Gartenwege (Gängle) sind von den Angrenzern zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  • Kleintierhaltung ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Aufstellen und Anbringen von baulichen und technischen Anlagen ist nicht gestattet, bzw. bedarf auf alle Fälle der schriftlichen Genehmigung ihrer Genossenschaft.

Die vorstehenden Hinweise, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, sollen das Zusammenleben in der Genossenschaft erleichtern. Mit Rücksichtnahme und gutem Willen gegenüber den nachbarn kommen Probleme erst gar nicht auf. In Zweifelsfragen ist dei der Genossenschaft Rücksprache zu nehmen.

Nürnberg, September 2000                                                                      Gartenstadt Nürnberg eG

                                                                                                                                    Der Vorstand

 

Briefkästen

Mittlerweile ist ein Großteil der Mehrfamilienhäuser mit außen stehenden Briefkästen ausgestattet. Um die Briefkastenanlagen in einem erfreulichen Zustand zu halten, bitten wir, die Kästen ab und zu abzuwischen und keine Aufkleber anzubringen. Stark verschmutzte Briefkästen müssten wir sonst auf Kosten des Mieters reinigen lassen. Einheitliche Aufkleber „Bitte keine Werbung” erhalten Sie kostenlos in der Verwaltung, gravierte Namensschilder für die Briefkästen können Sie dort zum Selbstkostenpreis bestellen.

Gewerbliche Tätigkeit in Wohnungen

Nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen ist vor Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in den Wohnräumen die Zustimmung der Genossenschaft einzuholen. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.

Straße und Gehwege kehren

Für den Bereich der Einfamilienhäuser verweisen wir auf die Hausordnung, wonach die Gehwege und teilweise die Straßen zu kehren sind. Gerade im Herbst fällt auf, dass einige Mitglieder ihrer Verpflichtung nur ungenügend nachkommen. Im Videotext & Tafel 463 & sind die Straßen nachzulesen, die von den Mitgliedern zu kehren sind.
Wartung von Gasöfen und Etagenheizungen

Wir weisen darauf hin, dass es zu den vertraglichen Pflichten der Wohnungsnutzer gehört, Gasdurchlauferhitzer, Gasthermen und Einzelöfen jährlich durch eine Fachfirma warten zu lassen. Wird aufgrund von unterlassenen Wartungsarbeiten eine Reparatur fällig, müsste diese sonst auf Kosten des Bewohners durchgeführt werden. Auch zur eigenen Sicherheit ist die regelmäßige Wartung dringend erforderlich.

GARTENSTADT NÜRNBERG EG

             Der Vorstand