Ruhezeiten

Ruhezeiten

Es gilt bundesweit die Geräte- und Lämschutzverordnung, darüber hinaus verweisen wir auf unsere Hausordnung.  

Die Mittagsruhezeit von 13:00 - 15:00 Uhr ist einzuhalten.  

Weiterhin läuft eine besondere Ruhezeit von 22:00 - 06:00 Uhr.

An Sonn- und Fei­ertagen ist ganztägig Ruhe zu halten.

Ein Anspruch auf völlige Stille besteht während dieser Zeiten allerdings nicht. Denn normale Lebens- und Wohngeräusche (z.B. Duschen) sind unter Berücksichtigung baulicher Verhält­nisse hinzunehmen.

Aber auch außerhalb der Ruhezeiten gilt das Gebot der genseitigen Rücksichtnahme. Wenn Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, dann tun diese es im Regelfall auch umgekehrt.