Es gilt bundesweit die Geräte- und Lämschutzverordnung, darüber hinaus verweisen wir auf unsere Hausordnung.
Die Mittagsruhezeit von 13:00 - 15:00 Uhr ist einzuhalten.
Weiterhin läuft eine besondere Ruhezeit von 22:00 - 06:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhe zu halten.
Ein Anspruch auf völlige Stille besteht während dieser Zeiten allerdings nicht. Denn normale Lebens- und Wohngeräusche (z.B. Duschen) sind unter Berücksichtigung baulicher Verhältnisse hinzunehmen.
Aber auch außerhalb der Ruhezeiten gilt das Gebot der genseitigen Rücksichtnahme. Wenn Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, dann tun diese es im Regelfall auch umgekehrt.