Richtlinien über Gartennutzung

Gartenbegehungen

(siehe hierzu nachstehende Richtlinien über Gartenutzung in der Genossenschaft)

In unregelmäßigen Abständen werden durch Vorstand und Aufsichtsrat Gartenbegehungen vorgenommen, um den Zustand der Gärten festzuhalten und im gegebenen Fall den Bewohnern Hinweise zu geben, wo die Pflege zu wünschen übrig lässt oder wo gegen die Regeln der Genossenschaft verstoßen wird, insbesondere durch bauliche Maßnahmen. Im weit überwiegenden Teil der Gärten war ein erfreulicher Zustand und oft liebevolle Pflege zu erkennen.

 

Richtlinien über Gartennutzung in der Genossenschaft

  • das Mitglied ist verpflichtet, den Hausgarten in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  • Der Garten ist zur Anpflanzung von heimischen Nutz- und Zierpflanzen, wie auch Sträuchern, Obstbäumen, Gehölzen und Rasen vorgesehen. Hochwachsende sonstige Bäume dürfen nicht gepflanzt werden. Dies gilt vorallem für Waldbäume. Sollte das Mitglied entsprechende Bäume doch pflanzen, oder gepflanzt haben, so hat es diese spätestens dann zu entfernen, wenn eine Größe von sechs Metern Höhe bzw. ein Stammumfang von 50 cm erreicht ist. Bei Kündigung des Wohnraumes sind diese Bäume grundsätzlich zu Lasten des Mieters zu entfernen. 
  • Bei der Pflanzung von Obstbäumen sind Standort  und Wuchs zu berücksichtigen, um eine Beeinträchtigung des Nachbarn zu vermeiden.
  • Bei Anpflanzung von Hecken zu den Nachbargärten ist ein Abstand von zirka 50 cm zu beachten. Lebende Hecken sollen 1,80 m bis 2,00 m in der Höhe nicht übersteigen.
  • Gartenteiche dürfen höchstens 6 qm Grundfläche beanspruchen.Wenn möglich sollte Regenwasser als Zulauf verwendet werden.
  • Beim Gartengießen ist mit dem Wasser äußerst sparsam umzugehen. Rasensprenger und Ähnliches sollen nur kurz eingesetzt werden.
  • Das Aufstellen von Schwimmbecken (ausgenommen Planschbecken für Kleinkinder) ist nicht gestattet. (Fassungsvermögen maximal 1 Kubikmeter)
  • Die Gartenabfälle sind im eigenen Garten zu kompostieren. Der Komposter (Zuschuß über Stadt Nürnberg erhältlich) sollte nach Möglichkeit am Gartenende aufgestellt werden, bzw. so, dass eine evtl. Geruchsbelästugung für den Nachbarn vermieden wird. 
  • Die Errichtung einer Gartenhütte ( Antrag ist schriftlich einzureichen) oder eines Gewächshauses ist möglich. Hierzu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Genehmigung ihrer Genossenschaft.
  • Die gemeinschaftlichen Gartenwege (Gängle) sind von den Angrenzern zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  • Kleintierhaltung ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Aufstellen und Anbringen von baulichen und technischen Anlagen ist nicht gestattet, bzw. bedarf auf alle Fälle der schriftlichen Genehmigung ihrer Genossenschaft. (zum Beispiel Sichtschutzelemente)

Die vorstehenden Hinweise, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, sollen das Zusammenleben in der Genossenschaft erleichtern. Mit Rücksichtnahme und gutem Willen gegenüber den nachbarn kommen Probleme erst gar nicht auf. In Zweifelsfragen ist dei der Genossenschaft Rücksprache zu nehmen.

Nürnberg, September 2000                                                                      Gartenstadt Nürnberg eG

                                                                                                                                    Der Vorstand